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Presseinformation Nr. 21

PRESSEINFORMATION NR. 21/2012 vom 12. Oktober 2012

Wissenschaftliche Tagung „Auslieferung von eigenen Staatsangehörigen – Probleme in der Praxis der deutsch-polnischen Zusammenarbeit in Strafsachen“

Am 18. Oktober 2012 findet im Collegium Polonicum die wissenschaftliche Tagung „Auslieferung von eigenen Staatsangehörigen – Probleme in der Praxis der deutsch-polnischen Zusammenarbeit in Strafsachen“ statt.

An der Konferenz werden deutsche und polnische Richter (der Oberlandesgerichte in Berlin und Brandenburg sowie des Berufungsgerichts und des Landgerichts in Poznań, des Landgerichts in Zielona Góra sowie der Amtsgerichte in Poznań und Słubice), Staatsanwälte (aus Generalstaatsanwaltschaft in Berlin, Brandenburg, Hamm und Düsseldorf, Landestaatsanwaltschaft in Zielona Góra sowie des Land- und Bezirksstaatsanwaltschaft in Poznań) sowie deutsche und polnische Anwälte (der Anwaltskammern in Zielona Góra, Brandenburg und Berlin) teilnehmen.

Die fortschreitende Europäisierung der justiziellen Zusammenarbeit verschafft den nationalen Organen der Strafrechtspflege neue effektivere Instrumente für die grenzüberschreitende Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Die bisher im Wege von Rahmenbeschlüssen erfolgte Reform stellt die nationalen Organe vor neue Herausforderungen. Beispielsweise genannt seien die weitreichenden Anerkennungspflichten bei divergierender Rechtslage, die uneinheitliche Herangehensweise und die mangelnde Kenntnis der Handlungspraxis der kooperierenden Organe. Trotz dieser Hürden sind die Organe verpflichtet, innerhalb von kurzen Fristen und auf der Grundlage von nationalen Umsetzungsgesetzen, die Unterschiede aufweisen können, Rechtshilfe zu leisten. Zugleich sind die traditionellen Gründe der Verweigerung von Rechtshilfe sowie der Ermessensspielraum der Organe erheblich eingeschränkt worden.

Durch Berichte der Teilnehmer über bisherige Erfahrungen mit den neuen Instrumenten der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen werden Unterschiede und Probleme, die in der Praxis der Strafrechtspflege im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auftreten, aufgezeigt. Dieser Austausch hilft, Ursachen der auftretenden Schwierigkeiten zu ermitteln und die Instrumente im Hinblick auf ihre praktische Anwendbarkeit, garantierte Rechtsstandards und Auswirkungen auf die Rechtsstellung der betroffenen Personen zu evaluieren. Dadurch soll dazu beigetragen werden, Lösungen zu finden, die zur Verbesserung der deutsch-polnischen Zusammenarbeit beitragen können.

Im Anhang finden Sie das Programm der Konferenz.

Informationen erteilt:
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