Banner Collegium Polonicum

Wissenschaftliche Tagung „Die deutsch-polnische Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Nacheile”

Am 16. Oktober 2015 findet in der kleinen Aula im Collegium Polonicum eine wissenschaftliche Tagung „Die deutsch-polnische Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Nacheile" statt.

Die Konferenz ist in einem umfassenden Forschungsprogramm am Lehrstuhl für polnisches Strafrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) integriert und wird unter Mitwirkung der Adam-Mickiewicz-Universität in Posen, des Deutsch-Polnischen Forschungsinstituts am Collegium Polonicum in Slubice, der Universität Danzig, der Universität Zielona Gora und des Viadrina Center B/Orders In Motion organisiert.

Als „grenzüberschreitende Nacheile” bezeichnet man die Verfolgungsmaßnahmen, die auf dem Hoheitsgebiet eines Staates ergriffen und in einem benachbarten Land fortgesetzt werden. In der gegenwärtigen Rechtslage steht die Befugnis zur Fortsetzung der Verfolgung über die deutsch-polnische Grenze hinweg den Polizei-, Zoll- und den Grenzschutzbehörden sowie den Bediensteten der Agentur für Innere Sicherheit zu. Es kann dabei diejenige Person grenzüberschreitend verfolgt werden, die auf frischer Tat bei der Begehung einer auslieferungsfähigen Straftat betroffen worden oder aus der Untersuchungs- oder Strafhaft geflohen ist. Die Ausübung des Nacheilerechts wirft eine Reihe von rechtlichen, darunter verfassungsrechtlichen, und praktischen Fragen auf. Die Tagung hat deshalb zum Ziel, die Probleme zu identifizieren und die möglichen Lösungswege herauszufinden. Die Vorträge wurden schwerpunktmäßig den vier Themenbereichen eingeordnet, und zwar den bisherigen Erfahrungen und den Perspektiven, den verfassungsrechtlichen Aspekten, den Maßnahmen im Anschluss an die grenzüberschreitende Verfolgung und den Grundsätzen ihrer Durchführung. Sie sollten die Untersuchung der Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit zwischen deutschen und polnischen Behörden bei der grenzüberschreitenden Nacheile unter unterschiedlichen Gesichtspunkten ermöglichen und eine Diskussion zwischen Praktikern und Rechtstheoretikern veranlassen.

An der Tagung werden die Vertreter der deutschen und polnischen Strafverfolgungsbehörden, der Polizeischulen und der wissenschaftlichen Kreise teilnehmen.

 

Kontakt:

Aleksandra Żurakowska

zurakowska@europa-uni.de