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Presseinformation Nr. 15

Internationale Tagung: Strafrechtsdogmatik und Rechtsphilosophie – ein fruchtbares Spannungsverhältnis

Vom 26.08. bis zum 30.08.2013 findet im Collegium Polonicum in Słubice eine deutsch-japanisch-polnisch-türkische Tagung zum Thema  „Strafrechtsdogmatik und Rechtsphilosophie – ein fruchtbares Spannungsverhältnis“ statt. Die Tagung wird von der Stiftung Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und dem Deutsch-Polnischen Forschungsinstitut am Collegium Polonicum in Słubice organisiert .

Das Konzept dieser Tagung ist es, auf der Basis der bereits bestehenden strafrechtsdogmatischen Diskussionen der bei der Tagung repräsentierten Länder Japan, Polen, Türkei und Deutschland die Perspektive auf das Strafrecht durch die Thematisierung seiner moral- und rechtsphilosophischen Grundlagen zu erweitern.

Dies wird zwar dem Grundsatz nach in allen vier Ländern auch schon mit Blick auf das jeweilige nationale Recht durchaus betrieben; neu an dem hier entwickelten Tagungskonzept ist aber die Kombination von rechtsphilosophischer Rückbindung der Strafrechtsdogmatik einerseits und internationalem Vergleich der beteiligten Strafrechtslehren andererseits. Dies alles zudem vor dem Hintergrund, dass sich bei ähnlicher, an der deutschen Diskussion orientierter Strafrechtsdogmatik in den genannten Ländern die jeweiligen (theologischen und moral-) philosophischen Fundamente durchaus erheblich voneinander unterscheiden. In ganz grober Charakterisierung: Japan: Shintoismus und Buddhismus (mit Einflüssen des Daoismus und des Konfuzianismus); Polen: Katholizismus (Thomismus), aber im 20. Jh. auch logischer Positivismus; Türkei: Zwar seit dem Krieg säkular, aber doch stark islamisch orientiert; Deutschland: Aufklärung, aber natürlich auch Katholizismus und Protestantismus. Dabei kann allerdings bei dieser Tagung nicht die theologische Komponente im Vordergrund stehen, sondern sie kann nur insoweit berücksichtigt werden, als sie die philosophische Tradition der Länder und damit indirekt auch deren Auffassung des Strafrechts geprägt hat.