Presseinformation Nr. 22
Im Rahmen der Ausstellung werden anhand von 20 bebilderten und kommentierten Fällen interessante Berührungspunkte zum Themenkomplex „Kunst und Strafrecht“ vorgestellt. Treffen beide Bereiche aufeinander, wirft dies häufig eine Vielzahl juristischer Fragestellungen auf wie zum Beispiel:
Kann sich ein Stadionflitzer auf Kunstfreiheit berufen? Ist der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt, wenn der Kopenhagener Meerjungfrau eine schwarze Burka angelegt wird? Ist es erlaubt, im Rahmen einer künstlerischen Aktion ein Tier zu schlachten?
Dieser Themenkomplex gehört seit vielen Jahren zum Arbeitsbereich des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie und wird seit der Jahrtausendwende von ihm auch im postgradualen Studiengang „Schutz europäischer Kulturgüter“ am Collegium Polonicum in Słubice gelehrt.
Wir würden uns freuen, Sie zur Eröffnung begrüßen zu dürfen.
Die Ausstellung wird bis Ende Dezember 2014 gezeigt.