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Hygienekonzept des Collegium Polonicum für das akademische Jahr 2021/22

Hygienekonzept des Collegium Polonicum für das akademische Jahr 2021/22

Słubice, den 7.02.2022

§ 1

Allgemeine Regeln für das Gebäude:

 

1)  Alle Personen sind verpflichtet, beim Betreten des Gebäudes:

· sich die Hände zu desinfizieren mit an der Rezeption beim Haupteingang des Collegium Polonicum erhältlichen Desinfektionsmitteln

· Mund und Nase mit einer Schutzmaske zu bedecken

· und sich auf Verlangen des Pförtners oder einer anderen vom technischen Leiter beauftragten Person einer Messung der Körpertemperatur zu unterziehen.

2)  Nur Personen ohne Symptome einer ansteckenden Krankheit der oberen Atemwege und Personen, die nicht unter Quarantäne oder häuslicher Isolation stehen, dürfen das Gebäude betreten.

3)  Nutzer von öffentlichen Bereichen des Gebäudes haben Mund und Nase mit einer Schutzmaske zu bedecken.

4)  Werden die in Absatz 1 genannten Vorschriften nicht beachtet, so verweigert der Pförtner den Zutritt zum Gebäude oder ordnet dessen Verlassen an.

5)  Der technische Leiter des Collegium Polonicum gewährleistet:

· die Kennzeichnung von Sitzplätzen in öffentlichen Bereichen in einer Weise, die soziale Distanz gewährleistet (mindestens 1,5 m),

· die Kennzeichnung der Eingangstüren zu den Unterrichtsräumen mit Informationen über die maximale Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig im Seminarraum aufhalten dürfen,

· Spender für Handdesinfektionsmittel an den Eingängen zum Gebäude, in den Unterrichtsräumen und auf den Toiletten,

· die Anbringung von Anweisungen an gut sichtbaren Stellen:

    - über Händewaschen und -desinfektion (Anhänge 1 und 2),

    - über das An- und Ausziehen von Handschuhen (Anhang 3),

    - über das Aufsetzen und Abnehmen von Schutzmasken (Anhang Nr. 4).

·  die regelmäßige Belüftung und Desinfektion des Gebäudes, insbesondere der berührbaren Oberflächen (Geländer, Tür- und Fenstergriffe, Schreibtische und Tische, Lichtschalter usw.).

· einen isolierten Bereich im Gebäude für Personen mit Verdacht auf COVID-19, die auf das Eintreffen eines Krankenwagens warten, sowie die Benachrichtigung aller im Gebäude tätigen Mitarbeiter über den Isolierraum.

 

§ 2

Grundsätze zur Organisation der Lehre:

 

1) An den Veranstaltungen im Collegium Polonicum zugelassen sind einzig Personen, die keine Symptome einer Infektionskrankheit der oberen Atemwege (Fieber, Husten, Muskelschmerzen) aufweisen.

2) Die Kursteilnehmenden mit Ausnahme des bzw. der Kursleitenden sind verpflichtet, in den Unterrichtsräumen Mund und Nase mit einer Schutzmaske zu bedecken und einen Abstand von mindestens 1,5 m zwischen den Kursteilnehmern einzuhalten.

3) Lehrende und Teilnehmende desinfizieren sich vor Beginn der Aktivität die Hände. Lehrende sind zuständig für regelmäßiges Lüften der Räume.

4) Die Lehrenden haben eine Anwesenheitsliste für die Teilnehmer zu erstellen, auch für die Gruppen, in denen keine Anwesenheitspflicht besteht.

5) Wenn die/der Lehrende bei einer teilnehmenden Person Symptome beobachtet, die auf eine Infektion der Atemwege hindeuten (insbesondere Temperatur über 38°C, Husten, Kurzatmigkeit und Atembeschwerden), sollte er/sie diese Person sofort aus der Lehrveranstaltung entlassen und dazu auffordern, einen Arzt der medizinischen Grundversorgung aufzusuchen. Im Falle einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands (Ohnmacht, Unfähigkeit, das CP aus eigener Kraft zu verlassen) muss die/der Lehrende die teilnehmende Person in einem separaten Raum oder einem ausgewiesenen Bereich isolieren, wobei ein Mindestabstand von 2 m zu anderen Personen einzuhalten ist, und einen Krankenwagen rufen (Rufnummern 999 oder 112). Die/der Lehrende informiert unverzüglich den Verwaltungsdirektor des Collegium Polonicum oder den technischen Leiter des CP über die entstandene Situation. Die Orte, an denen sich eine kranke Person aufgehalten hat, sollten sofort desinfiziert werden.

6) Tritt bei einer/einem Lehrenden die unter (5) genannte Symptomatik auf, so hat der Verwaltungsdirektor oder der technische Leiter des CP die/der Lehrende unverzüglich vom Unterricht zu befreien und mit einem individuellen Transport nach Hause zu schicken.

7) Die Desinfektion erfolgt nach jedem abgeschlossenen Unterrichtstag - die Desinfektion der Räume wird vom Servicepersonal des Collegium Polonicum durchgeführt.

 

§ 3

Regeln für den Betrieb der Bibliothek des Collegium Polonicum:

 

1) In der Bibliothek des Collegium Polonicum ist der freie Zugang von Lesenden und Ausleihenden zu den Beständen der Bibliothek gestattet, wobei die Pflicht besteht, Mund und Nase mit einer Schutzmaske zu bedecken und die Hände vor dem Betreten des Gebäudes zu desinfizieren.

2) Es darf sich höchstens 1 Person pro 10 m² im Lesesaal aufhalten, mit Ausnahme des Bibliothekspersonals, wobei ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen im Lesesaal einzuhalten ist.

 

§ 4

Regeln für die Organisation von Veranstaltungen
im Konferenzzentrum des Collegium Polonicum:

 

1) Die sanitären Richtlinien für die Durchführung von Veranstaltungen im Tagungszentrum Collegium Polonicum entsprechen sowohl den polnischen als auch den deutschen Hygienestandards.

2) Bei Veranstaltungen sind alle geeigneten Maßnahmen zur Eindämmung und Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus zu treffen. Damit soll ein sicherer und reibungsloser Ablauf der Veranstaltungen gewährleistet werden.

3) Gemäß den geltenden Vorschriften darf die zulässige Teilnehmerzahl während der Veranstaltungen nicht überschritten werden (maximale Belegung von 75 % der Sitzplätze bei Einhaltung eines Abstands von 1,5 m).

4) Die Sicherheitsvorschriften gelten für Teilnehmende und andere Gäste von Veranstaltungen im Collegium Polonicum.

5) Bei Veranstaltungen besteht die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken und soziale Distanz zu wahren (1,5 Meter).

6) Die Veranstalter sind verpflichtet, von allen Teilnehmenden folgende Kontaktdaten zu erheben, um Infektionen überwachen zu können: Vorname, Nachname, Telefonnummer (Handy) oder E-Mail-Adresse.

7) An den Veranstaltungen des Collegium Polonicum dürfen einzig Personen teilnehmen, die keine Symptome einer ansteckenden Krankheit der oberen Atemwege aufweisen und nicht unter Quarantäne oder häuslicher Isolation stehen.

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Anlage 1: (Quelle: https://de.onlineprinters.ch/magazin/corona-krise-geschaeft/)

Anlage1-600 ©https://de.onlineprinters.ch/magazin/corona-krise-geschaeft/

Anlage 2: (Quelle: https://www.kroschke.com/hinweisschild-haende-richtig-desinfizieren--p-28987.html)

Anlage2-600 ©https://www.kroschke.com/hinweisschild-haende-richtig-desinfizier

Anlage 3: (Quelle: https://blog.seton.de/schutzhandschuhe-anziehen-ausziehen-entsorgen.html)

Anlage3-600 ©https://blog.seton.de/schutzhandschuhe-anziehen-ausziehen-entsorg

Anlage 4: (Quelle: https://uelzener-presse.de/2020/04/30/corona-schutzmasken-richtig-tragen-diese-fehler-sollten-sie-vermeiden/)

Anlage4-600 ©https://uelzener-presse.de/2020/04/30/corona-schutzmasken-richtig


Verwaltungsdirektor des Collegium Polonicum:
Dr. Krzysztof Wojciechowski, Tel.: 0048 61 829 68 01


Technischer Leiter: Ing. Wojciech Golubski, Tel.: 601 747 638


Nützliche Links:

1) Informationen auf der Internetseite der Europa-Universität Viadrina

2) Informationen auf der Internetseite der Adam-Mickiewicz-Universität Poznań (auf Englisch)

3) Informationen der Stadt Frankfurt (Oder)