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Professor Wudarski wurde Mitglied der Academia Europaea in London

Arkadiusz Wudarski wurde zur Mitgliedschaft in die Academia Europaea eingeladen. Professor Wudarski wird in der Rechtsabteilung der Akademie arbeiten, die insgesamt 127 Mitglieder umfasst. Die Aktivitäten dieser Abteilung umfassen ein breites Spektrum von Forschungsbereichen und ihre Mitglieder repräsentieren alle Rechtsgebiete. Vor den letzten Wahlen wurden in dieser Abteilung nur 4 Rechtswissenschaftler aus Polen vertreten, während es insgesamt 110 polnische Wissenschaftler in der gesamten Akademie gab.

 

Über die Academia Europaea:

Die Academia Europaea wurde 1988 in London auf Initiative der Royal Society gegründet. Sie ist die größte paneuropäische wissenschaftliche Gesellschaft, die mehr als 5000 herausragende Wissenschaftler aus der ganzen Welt vereint und über 40 wissenschaftliche Disziplinen repräsentiert. Darunter sind mehr als 80 Nobelpreisträger, Fields-Medaillengewinner und andere renommierte wissenschaftliche Auszeichnungen. Die Mission der Akademie besteht darin, sich für die Einführung und Einhaltung höchster wissenschaftlicher Standards einzusetzen, interdisziplinäre und internationale Forschung zu fördern, insbesondere im Bereich europäischer Angelegenheiten. Die Akademie betreibt Gutachter- und Beratungstätigkeiten, engagiert sich in der Förderung wissenschaftlicher Forschung und europäischer Integration und arbeitet unter anderem mit der Europäischen Kommission zusammen. Die Gesellschaft setzt sich auch für den Schutz der wissenschaftlichen Freiheit und Unabhängigkeit ein, indem sie Empfehlungen, Stellungnahmen und Berichte erstellt. Innerhalb der organisatorischen Struktur der Akademie gibt es über 20 wissenschaftliche Sektionen in vier verschiedenen Fachbereichen (Geisteswissenschaften, Sozialwissenschaften, Naturwissenschaften und Biowissenschaften).

 

Über die Mitgliedschaft in der Akademie

Die Akademie wählt ihre Mitglieder sehr sorgfältig aus. Dies geschieht in einem formalisierten Verfahren im Rahmen eines mehrstufigen Wettbewerbs. Eine Bewerbung um Mitgliedschaft ist nicht auf eigene Initiative möglich. Der Prozess beginnt mit Empfehlungen von mindestens zwei Mitgliedern der Akademie. Darüber hinaus muss mindestens einer der Nominierenden in einem anderen Land als dem des von ihm empfohlenen Kandidaten wohnen. Die Nominierung zusammen mit einer detaillierten Begründung, die die Leistungen und wissenschaftlichen Erfolge des Kandidaten umfasst, wird dann von der Akademie überprüft. Die Bewertungen erfolgen auf der Grundlage klar definierter und allgemein zugänglicher Kriterien, wobei ein gemeinsames Bewertungssystem für alle Kandidaten verwendet wird. Um Transparenz und höchste Standards zu gewährleisten, verwendet die Akademie dasselbe Bewertungsformular für alle Kandidaten und die entsprechenden Abteilungen der Akademie geben ihre Meinung dazu ab, ob der Kandidat den Anforderungen der Akademie entspricht. Die Ranglisten der Abteilungen werden dann auf einer Plenarsitzung diskutiert, um eine konsolidierte Liste der Kandidaten zu erstellen. Während der offiziellen Anhörungen werden die einzelnen Abteilungslisten verglichen, besprochen und moderiert. Die Listen werden dann zur formalen Qualitätskontrolle an den Rat übergeben und die Mitglieder werden schließlich vom Treuhänderausschuss (Board of Trustees) ausgewählt. Die neu gewählten Mitglieder erhalten eine offizielle Einladung des Akademiepräsidenten zur Mitgliedschaft sowie eine Einladung zur jährlichen Konferenz der Akademie. Die Mitglieder der Akademie haben das Recht, den Titel M.A.E. (Member of the Academia Europaea) nach ihrem Namen zu führen.

AW

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