Soziokulturelle Studien (M.A.)

Das Studium

Der Masterstudiengang Soziokulturelle Studien (MASS) bietet ein 2-jähriges Masterprogramm an der Schnittstelle von Sozialwissenschaften und Kulturwissenschaften. Diese Schnittstelle macht sein besonderes Profil aus: Im Studiengang werden soziale Praktiken und ganze Gesellschaften unter dem Aspekt des Kulturellen, das heißt, in ihrer Prägung durch kulturelle Wissensordnungen analysiert. Umgekehrt interessieren kulturelle Phänomene, insoweit sie eine soziale, gesellschaftliche Form erhalten.

Der MASS richtet sich an Studieninteressierte, die auf der Bachelorstufe einen sozialwissenschaftlichen Studiengang absolviert haben und diesen mit einem Schwerpunkt auf den kulturellen Aspekt moderner Gesellschaften fortführen wollen (Kultursoziologie, Kulturanthropologie, Forschungen zu Kultur und Politik, Urban und Gender Studies). Zugleich wendet er sich an Studieninteressierte, die einen Studiengang der Kulturwissenschaften absolviert haben und darauf aufbauend ihr Interesse an den Theorien und Methoden der Sozialwissenschaften intensivieren wollen.

 

Lehre und Forschung

Der Studiengang MASS geht von einem interdisziplinären Verständnis der Sozialwissenschaften mit kulturwissenschaftlicher Ausrichtung aus. Er bietet ausgezeichnete Vernetzungsmöglichkeiten mit den anderen Master-Studiengängen der Fakultät Kulturwissenschaften (Kulturgeschichte, Ästhetik und Literatur, Linguistik) der Viadrina, so dass verschiedene ergänzende Schwerpunkte möglich sind. Die Studierenden können auf das bewährte Angebot der Viadrina in der Vertiefung von Fremdsprachenkenntnissen und in der Vermittlung von berufsqualifizierenden Praktika - auch auf internationaler Ebene - zurückgreifen. Insgesamt bildet er sowohl für die sozial- und kulturwissenschaftliche Forschung als auch für eine breite Palette von außeruniversitären Tätigkeiten aus.

Die 'Soziokultur' beschäftigt den Studiengang MASS sowohl auf empirischer als auch auf theoretischer Ebene. Empirisch liegen die Schwerpunkte in der Analyse von Migrationsprozessen in der globalen Gesellschaft, in der Analyse zeitgenössischer Stadtkulturen und deren Wandel, in der Struktur kultureller, ästhetischer, medialer und selbstorientierter Praktiken, in der Analyse von Kulturen der Geschlechter und der Sexualität sowie im Themenkreis Politik, Religion und Kultur. Der Studiengang zielt damit auf elementare soziokulturelle Wandlungsprozesse der spätmodernen Gesellschaft auf globaler, nationaler und lokaler Ebene in ihrer Verschränkung ab. Theoretisch kommen im MASS unterschiedliche Sozial-, Kultur- und Gesellschaftstheorien zum Einsatz.

Qualifikationen und Berufsperspektiven

Der Masterstudiengang Soziokulturelle Studien (MASS) bietet die Möglichkeit, Kenntnisse in der eigenständigen Durchführung von empiri­schen Analysen zu erwerben und eröffnet den Absolventen dadurch das weitere Berufsfeld der wissenschaftlichen Begleitung sozialer Prozesse. In Kombination mit dem hohen Sprachenanteil und dem Angebot an eigenständiger Projektarbeit in diesem Studiengang erwerben die Absolventen eine zusätzliche Kompetenz, die für internationale Projekte in diesem Bereich von besonderer Relevanz ist.

Im Besonde­ren bereitet das Studium auf folgende berufliche Tätigkeiten vor:

  • Akademische Berufe und Forschung
  • Internationaler Journalismus und Medien
  • Internationales Consulting, Sozial- und Marktforschung
  • Tätigkeit bei staatlichen oder europäischen Institutionen sowie Verbänden, Gewerkschaften und Stiftungen
  • Internationale Kulturvermittlung und auswärtige Kulturpolitik
  • Aufbau und Unterhalt internationaler Kooperationen in Firmen und Institutionen
  • Politikberatung
  • Stadt- und Regionalplanung, Quartiersmanagement
  • Konfliktmanagement, Friedenssicherung
  • Beratung in Fragen der Sprachenpolitik, der Minderheitenpolitik und der sprachlichen Integration von Migrant*innen

Weiterhin erwerben Sie folgende inhaltliche und methodische Fähigkeiten:

  • Befähigung zur eigenständigen Durchführung von Forschungsaufgaben, Marktanalysen und Umfragen
  • Expertisen für Entscheidungsprozesse im internationalen europäischen Umfeld
  • Breites Basiswissen über soziokulturelle und sozioökonomische Prozesse in Europa
  • Sammlung von "Kernwissen" in den Bereichen Politik, Sprache, Kultur, Sozialsystemen, ökonomischen Grundlagen
  • Kenntnisse über europäische Wandels- und Umgestaltungsprozesse
  • Einblick in Einzelthemenfelder der Entwicklung Europas (sprachkulturelle, sozioökonomische, soziokulturelle und mediale Prozesse)
  • vertiefte Kenntnisse im Bereich von Sprachkonflikten, Sprachenpolitik und Sprachen­recht, Sprachplanung und sprachlicher Integrationspolitik sowie der Konfliktberatung und des Minderheitenschutzes.

Internationaler Doppelabschluss

Der internationale Doppelabschluss „Sciences sociales et culturelles“ wird in Kooperation der Europa-Universität Viadrina und der Université Paris 8 | Vincennes - Saint-Denis angeboten.

Der Studiengang kombiniert kultur- und politikwissenschaftliche Ansätze, um Probleme von Macht, Herrschaft, Legitimität und Ausgrenzung kritisch zu untersuchen. Die inhaltlichen Schwerpunkte des Programms liegen an der Viadrina auf den Themenkomplexen Migration und Ethnizität, kulturelle Praktiken, Wissensordnungen, Urban Studies, Gender Studies, Queer Theory sowie Politik und Kultur. Auf der französischen Seite werden insbesondere Lehrangebote aus dem Masterprogramm „Diversités et discriminations“ sowie „Culture & politiques: arts, mots, images“ und „Mondialisation et politique transnationale“ ins Curriculum aufgenommen.

Der Fokus des Programms richtet sich in kritischer Perspektive auf kulturelle Praktiken sowie soziale Repräsentationen und deren politische Relevanz. Geschlechter- und Klassenverhältnisse sind dabei ebenso einschlägige Gegenstände wie Ethnozentrismus oder Rassismus. Das Programm verschreibt sich einer globalen Perspektive und offeriert Einblicke in kritische Theorien und empirische Forschungsansätze.

Ein integriertes Studium an beiden Universitäten bietet den Studierenden einen Einblick in zwei unterschiedliche Sprach-, Kultur- und Wissenschaftsräume. Sie nehmen die Vorzüge von zwei Hochschulsystemen in Verbindung mit einer kohärenten wissenschaftlichen Ausbildung in Anspruch. Die thematischen Schwerpunkte und wissenschaftliche Zugriffe der beiden Universitäten sowie der beteiligten Studiengänge ergänzen sich und erlauben den Studierenden die Bildung eines spezifischen Ausbildungsprofils.

 

Ablauf des Studiums

Die Studierenden beginnen ihr Studium an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder), wo sie die ersten beiden Semester verbringen. Das dritte und vierte Semester studieren alle an der Université Paris 8 Vincennes - Saint-Denis. Unterrichtssprachen sind Deutsch, Französisch und Englisch.

Im letzten Semester wird auch die Masterarbeit geschrieben. Diese kann auf Französisch, Deutsch oder Englisch geschrieben werden (je nach Betreuer*in). Die Masterarbeit sollte bis Anfang August abgegeben und bis Mitte September verteidigt sein, damit Sie Ihr französisches Diplom im selben Jahr bekommen können.

In Frankfurt (Oder) sind die Studierenden Teil des Masterstudiengangs Soziokulturelle Studien (MASS) und in Saint-Denis studieren sie im Master „Mention Science politique Parcours: Théories et représentations du politique: arts, mots, images“ am Département de Science Politique der Université Paris 8 | Vincennes - Saint-Denis.

Prüfungsausschuss

Bitte kontaktieren Sie bei Fragen gern Prof. Dr. Stephan Lanz (Studiengangskoordination und Ansprechperson für den Prüfungsausschuss), bevor Sie einen Antrag einreichen.

Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

Um sich auswärtige Studienleistungen anerkennen zu lassen, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und schicken es zusammen mit einer Kopie der Leistungsnachweise per E-Mail an Prof. Dr. Stephan Lanz.

Für die Anerkennung für Leistungen aus dem Ausland müssen Sie den Antrag jeweils vor und nach dem Auslandsaufenthalt (selbstständig und vollständig ausgefüllt) Prof. Dr. Stephan Lanz zur Unterschrift vorlegen.

Die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist möglich, wenn Sie in Ihrem vorherigen Studium, z. B. an einer anderen Universität oder in einem anderen Studiengang an der Viadrina, mindestens 30 ECTS (dann 2. Fachsemester) erworben haben, die im Master Soziokulturelle Studien anerkannt werden können.

Das Verfahren zur Einstufung in ein höheres Fachsemester ist zweistufig:

Bitte wenden Sie sich entsprechend für die Genehmigung des Anmeldeformulars mit dem Thema und den Gutachter*innen der Masterarbeit an Prof. Dr. Stephan Lanz.

Bitte beachten Sie, dass Praktika grundsätzlich vom Career Center anerkannt werden.

Für Anliegen, die hier nicht aufgeführt sind und die eine Genehmigung erfordern, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an Prof. Dr. Stephan Lanz (Studiengangskoordination und Ansprechperson für den Prüfungsausschuss). Geben Sie im Antrag neben Ihrem Anliegen und einer Begründung bitte unbedingt Name, Matrikelnummer, Fachsemester an.

FAQ

Kann man sich nur mit einem Bachelorzeugnis bewerben oder kann man dieses nachreichen? Bis wann muss das BA-Zeugnis vorliegen?

Sie können sich auch mit einem von Ihrer Universität bestätigtem Transcript of Records bewerben. In diesem sollten unter anderem die Kursbezeichnungen, die Credit-Points und die Noten angegeben sein. Das Bachelor-Zeugnis muss spätestens zum Ende der Einschreibefrist vorliegen.

 

Wann kann ich davon ausgehen, dass mein Studium als einschlägig anerkannt wird?

Die Zulassungskommission entscheidet über die Einschlägigkeit Ihres ersten Studiengangs. Ihr Erststudium gilt als einschlägig, wenn Sie mindestens 30 ECTS mit sozialwissenschaftlichem Bezug in Ihrem ersten Studiengang vorweisen können. Deshalb sollten Sie mit Ihrer Bewerbung auch eine Auflistung der von Ihnen besuchten Kurse (Transcript of Records) einreichen, aus der die jeweiligen ECTS hervorgehen.

 

Muss ich zum Zeitpunkt der Bewerbung Fremdsprachenkenntnisse nachweisen und auf welchem Niveau?

Möglichst zum Zeitpunkt der Bewerbung – spätestens aber bis Ende der Einschreibefrist – müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau von UNIcert II bzw. B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachgewiesen werden. Neben UNIcert II werden TOEFL, IELTS und Cambridge mit entsprechender Bewertung definitiv anerkannt. Über andere Nachweise entscheidet die Zulassungskommission. Schulenglisch (egal ob Grund- oder Leistungskurs) reicht allein nicht aus. Ein komplett auf Englisch absolvierter BA-Studiengang ist ausreichend.

 

Ich bin kein*e deutsche*r Staatsbürger*in, möchte aber trotzdem gerne an Ihrer Universität studieren. Wie gehe ich vor?

Wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Internationale Angelegenheiten (international@europa-uni.de). Wenn Sie Ihren Bachelor an einer deutschen Universität absolviert haben, gelten für Sie die gleichen Bedingungen wie für deutsche Studierende.

Kann ich auch in Teilzeit studieren?

Ja. Es gibt die Möglichkeit bei Nachweis eines angemessenen Grundes (z.B. Pflege eines Familienangehörigen, mind. 15 Wochenarbeitsstunden etc.), MASS in Teilzeit zu studieren. Man muss allerdings für mind. zwei Semester in Teilzeit studieren und kann in beiden Semestern zusammen nur 30 ECTS erwerben. Achtung: Dies kann Konsequenzen für den Kindergeld-Anspruch und die studentische Krankenversicherung haben. Ebenso verlängert sich dadurch nicht der BAföG-Anspruch.


Kann man das Studium auch verlängern, also länger als die vorgesehene Regelstudienzeit von 4 Fachsemestern studieren?

Ja. Studierenden, die ihr Studium nicht in der Regelstudienzeit absolvieren, wird eine Nachfrist von weiteren vier Semestern zur Ablegung der Abschlussprüfungen eingeräumt (siehe BbgHG § 21 Prüfungen, Absatz 2). Ein Verlängerungsantrag muss hierfür nicht mehr gestellt werden. Benötigen Sie länger als acht Semester, werden Sie zu einem verpflichtenden Beratungsgespräch eingeladen.

 

Wie sollte man den Studienplan am besten aufbauen?

Einen möglichen Studienverlauf finden Sie im Muster-Studienverlaufsplan.

 

Muss jeder Kurs mit einer benoteten Leistung abgeschlossen werden?

Wenn die Kurse eingebracht werden sollen, muss ein Leistungsnachweis erbracht werden. Ausnahmen sind bei Sprachkursen und Praxisseminaren möglich. Die individuellen Leistungsanforderungen werden zu Beginn des Semesters in den Veranstaltungen angekündigt.

 

Gibt es im MASS obligatorische Elemente oder ist alles frei wählbar?

Im Zentralmodul muss eine Pflichtvorlesung besucht werden. Eine weitere Obligatorik ist das Schreiben von drei großen Hausarbeiten (je 9 ECTS, 20-25 Seiten). Es bietet sich an, eine dieser Hausarbeiten im Forschungsmodul zu schreiben und damit die Masterarbeit vorzubereiten.

 

Kann man die drei mindestens erforderlichen großen Hausarbeiten auch durch die Masterarbeit ersetzen?
Nein, das ist nicht möglich.

 

Kann man sich Leistungen aus einem Modul auch in einem anderen Modul anrechnen lassen?

Dies ist in Einzelfällen möglich. Dazu muss die*der Dozent*in unter Abwägung inhaltlicher Kriterien zustimmen. Wenn die Zustimmung vorliegt, wenden Sie sich bitte an die Studiengangsleitung und bitten diese ebenfalls um Zustimmung. Eine kurze formlose E-Mail an reicht hier aus. Wenn beide mit der Modulerweiterung einverstanden sind, leiten Sie den Mailverlauf bitte ans Dekanat weiter. Dort wird die Zuordnung in viaCampus vorgenommen.

 

Müssen die gewählten Module einen inhaltlichen Zusammenhang haben? (Verhältnis Wahlmodule – Forschungsmodul – Optionsmodule – Masterarbeit)

Die Modulstruktur des Studiengangs erlaubt es, sowohl einen klaren inhaltlichen Schwerpunkt zu setzen als auch einen breiteren Einblick in verschiedene Bereiche des Studiums zu bekommen. Eine größtmögliche Spezialisierung kann beispielsweise durch die Dopplung der Wahlmodule im Optionsmodul in Kombination mit themen- oder methodenverwandten Lehrveranstaltungen im Forschungsmodul erreicht werden.

Muss man im Zentralmodul zwingend eine Leistung in der Pflichtvorlesung erbringen?

Der erfolgreiche Abschluss der obligatorischen Veranstaltung im Zentralmodul ist Pflicht. Jedoch variiert der Inhalt dieser Veranstaltung von Semester zu Semester leicht, sodass auch hier eine Berücksichtigung der eigenen Studieninteressen möglich ist.

 

Muss die Pflichtvorlesung im 1. Semester belegt werden? Muss sie mit einer Klausur abgeschlossen werden?

Es ist sinnvoll, aber nicht verpflichtend, die Pflichtvorlesung im 1. Semester zu belegen. Sie wird in der Regel mit einer Klausur für 6 ECTS abgeschlossen.

Welche Anforderungen bestehen an das Forschungsmodul? Ist ein thematischer Zusammenhang mit der Masterarbeit erforderlich? Oder mit den Wahlmodulen?

Im Idealfall sollte im Forschungsmodul eine (empirische) Forschungsarbeit auf dem jeweiligen „Spezialgebiet“ als Masterarbeit vorbereitet werden. Dies geschieht beispielsweise durch Verfassen eines Exposés (mit Fragestellung, Ziel, Forschungsstand, Methoden, evtl. Thesen/Hypothesen, Literaturrecherche), welches man bei der*m Betreuer*in der Masterarbeit einreicht und anschließend ausführlich bespricht, sodass man für die Masterarbeit eine klare Richtung hat. In einigen Fällen ist es möglich, damit einen Leistungsnachweis mit 6 oder 9 ECTS in einem passenden Seminar oder Kolloquium der betreuenden Person zu erwerben (wenn die Arbeit die erforderliche Seitenzahl aufweist). Natürlich können aber auch unabhängig von der Thematik der Masterarbeit Credits im Forschungsmodul erworben werden.

 

Kann man sich auch Kurse, die nicht explizit im Forschungsmodul aufgeführt sind, im Forschungsmodul anrechnen lassen? Unter welchen Bedingungen?

Generell muss die Anrechnung von Seminaren für das Forschungsmodul mit den Seminarverantwortlichen und der Studiengangsleitung abgesprochen werden. In der Regel kann als Bedingung für die Anrechenbarkeit ein Forschungsbezug der Arbeit oder ein thematischer Bezug zur Masterarbeit gelten.

 

Muss im Forschungsmodul empirisch geforscht werden?

Es wird angeraten, ist aber nicht verpflichtend und hängt von den Veranstaltungsanforderungen ab. Generell soll das Forschungsmodul auf die Masterarbeit vorbereiten – sowohl thematisch als auch methodisch. Das Einarbeiten in und Anwenden von Methoden in Arbeiten im Forschungsmodul kann eine solche sinnvolle Vorbereitung darstellen.

Bin ich in den Optionsmodulen an bestimmte Veranstaltungen gebunden? Ist es möglich, Leistungen aus verschiedenen Bereichen oder Modulen (Praktikum, Vertiefung eines Wahlmoduls etc.) in den Optionsmodulen zu kombinieren?

In den beiden Optionsmodulen müssen zwei verschiedene Optionen gewählt werden. Beispielsweise kann ein Optionsmodul für die Anrechnung eines zweimonatigen Praktikums genutzt werden (12 ECTS) und das andere als eine Vertiefung des Zentralmoduls oder eines Wahlmoduls (ebenfalls 12 ECTS) mit entsprechenden Seminaren. Die Kombination von mehr als zwei Optionen, also beispielsweise Praktikum, Vertiefung des Zentralmoduls und Kurse aus Nachbarfakultäten, ist nicht möglich.

 

Müssen die Leistungen im Optionsmodul benotet sein?

Nein, Praxiskurse und Praktika müssen nicht benotet sein. In diesem Fall zählen die Leistungen aus den anderen Modulen bei der Notenberechnung anteilig mehr.

 

Kann für das Optionsmodul ein Auslandspraktikum angerechnet werden?

Ja, wo das Praktikum absolviert wird spielt keine Rolle.

 

Wie zählen Praktika und wo können sie angerechnet werden?

Für ein einmonatiges Praktikum werden 6 ECTS, für ein zweimonatiges 12 ECTS und für ein dreimonatiges 18 ECTS angerechnet (jeweils in Vollzeit). Prinzipiell ist es auch möglich, ein längeres Teilzeitpraktikum zu absolvieren, um die erforderliche Wochenstundenzahl zu erreichen. Für die Anerkennung ist das Career Center zuständig.

 

Kann auch im Optionsmodul eine der drei großen Hausarbeiten geschrieben werden?

Ja, das ist möglich.

Bin ich im Modul Fremdsprachen/Praxisrelevante Fertigkeiten an bestimmte Veranstaltungen gebunden? Ist es möglich, Leistungen aus verschiedenen Bereichen zu kombinieren?

Leistungen können kombiniert werden, solange die Gesamtpunktzahl im Modul am Ende (mind.) 18 ECTS ergibt. Es ist zu beachten, dass mit einem Fachsprachenzertifikat auf UNIcert III-Niveau oder dem Zertifikat „Wissenschaftskommunikation“ in Deutsch als Fremdsprache bereits allein 18 ECTS erworben werden. Der Erwerb weiterer Leistungen für das Modul ist in diesen Fällen nicht mehr nötig.

 

Besteht die Möglichkeit sich ein bereits im Bachelor eingebrachtes UNIcert II oder III in einer Fremdsprache erneut für den Master anerkennen zu lassen?

Nein, das geht nicht. Es zählt jedoch im Sinne der Zulassungsvoraussetzung, wenn es sich um ein UNIcert II (oder Äquivalent) in Englisch handelt.

 

Gibt es eine Möglichkeit, im Rahmen des Studiums eine Sprache neu zu lernen und sich die Leistungen für ein Modul anrechnen zu lassen?

Man kann sich erbrachte Fremdsprachenleistungen im Modul Fremdsprachen/Praxisrelevante Fertigkeiten oder im Optionsmodul anrechnen lassen. Für ein UNIcert III gibt es beispielsweise 18 ECTS. Für die Anerkennung auswärtiger Sprachnachweise ist der Prüfungsausschuss zuständig.

 

Müssen Sprachleistungen eine Note erhalten?

Nein. Wenn eine anrechenbare Sprachleistung auf einem bestimmten UNIcert-Niveau keine Note enthält, wird das jeweilige Modul (Optionsmodul oder Fremdsprachen/Praxisrelevante Fertigkeiten) unbenotet abgeschlossen und die Abschlussnote aus den anderen Modulen berechnet.

 

Können auch andere B2-Nachweise als das UNIcert II angerechnet werden?

Die Sprachenausbildung der Viadrina erfolgt im Rahmen des UNIcert-Systems. Für die Anerkennung auswärtiger Sprachnachweise ist der Prüfungsausschuss zuständig. Auf der Seite des Sprachenzentrums finden Sie weitere Informationen zur Anerkennung von Sprachnachweisen, an der sich auch der Prüfungsausschuss orientiert.

Gibt es einen Termin für die Anmeldung der Masterarbeit?

Die Masterarbeit kann jederzeit angemeldet werden, sobald die Voraussetzung von mindestens 72 der insgesamt 90 ECTS (inklusive der erfolgreichen Teilnahme an der obligatorischen Einführungsveranstaltung im Zentralmodul) erfüllt ist.

 

Muss die Masterarbeit in den Wahlmodulen geschrieben werden?

Nein, sie kann inhaltlich in allen Modulen verortet sein.

 

Welche Anforderungen müssen Erst- und Zweitprüfer*innen erfüllen?

Beide Prüfenden müssen promoviert sein. Eine*r muss an der Viadrina eine Professur oder außerplanmäßige Professur innehaben oder als Privatdozent*in oder Honorarprofessor*in zur selbständigen Lehre berechtigt sein.

 

Müssen alle Leistungsnachweise in die Endnote eingebracht werden?

Nein, nur so viele, wie benötigt werden, um die 12 bzw. 18 ECTS in jedem der Module zu erreichen.

 

Was passiert, wenn man sich zu einer Veranstaltung prüfen lassen möchte die*der Lehrende aber nicht mehr an der Uni ist?

In diesem Fall ist die*der Inhaber*in der Professur, an der das Seminar stattfand, prüfungsverantwortlich für dieses Thema.

 

Was sind die ersten Schritte bei der Anmeldung zur Masterprüfung?

Das Wichtigste ist, dass man ein Thema hat. Es sollte wissenschaftlich relevant sein, die*den Bearbeitenden persönlich interessieren, den Kenntnissen und Fähigkeiten aus dem eigenen Studium entsprechen und in vier Monaten bearbeitbar sein. Mit diesem Thema sollte dann ein*e Betreuer*in gesucht werden, die*der auch als Erstgutachter*in fungiert. Diese Person sollte nach Kompetenz auf dem entsprechenden Fachgebiet gesucht werden, um eine gute fachliche Betreuung zu gewährleisten. Für das Einholen der Betreuungszusage ist es sinnvoll, ein Exposé der Masterarbeit anzufertigen. Auf dieser Basis können dann Gegenstand, Struktur und Titel der Arbeit vereinbart werden. Wenn man selbst keine passende Person als Zweitgutachter*in kennt, kann die*der Erstgutachter*in um eine Empfehlung gebeten werden. Es ist zu beachten, dass einige Professuren Bedingungen für die Betreuung von Abschlussarbeiten formulieren, z. B. die Teilnahme an einem Methodenkolloquium und/oder die vorherige Abgabe einer großen Hausarbeit. Es wird empfohlen, die Bedingungen möglicher Betreuer*innen so früh wie möglich im Studienverlauf in Erfahrung zu bringen, um eine Betreuungszusage nicht zu gefährden.

 

Welche Fristen muss ich bei der Anmeldung beachten?

Es gibt keinen Anmeldezeitraum; man kann sich jederzeit beim Prüfungsamt anmelden. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt vier Monate. Die Zeit für die Begutachtung beträgt in der Regel sechs Wochen. Danach kann die mündliche Prüfung stattfinden.

 

Wie melde ich die Masterarbeit an?

Wenn die Voraussetzungen (72 ECTS und erfolgreicher Abschluss der Pflichtveranstaltung) erfüllt sind, erhält man im Prüfungsamt einen Anmeldebogen mit Anhängen, auf denen die Leistungsnachweise nach Modul eingetragen werden. Nachdem alle Leistungsnachweise auf ihre Richtigkeit sowie alle anderen Prüfungsvoraussetzungen überprüft wurden, erhält man den sog. „Laufzettel“. Darauf ist das Thema der Masterarbeit, der Tag der Themenausgabe sowie die Namen der Erst- und Zweitgutachter*innen mit jeweiligen Unterschriften aufzuführen. Schließlich muss das Formular vom zuständigen Mitglied des Prüfungsausschusses unterschrieben werden. Für die Einholung der Unterschriften hat man vier Wochen Zeit. Der Laufzettel kann beim Prüfungsamt oder am Service-Point abgegeben werden. Damit ist die Anmeldung vollzogen. Der Abgabetermin der Masterarbeit richtet sich nach dem Tag der Themenausgabe, ab dem die 4-monatige Bearbeitungszeit beginnt. Nachdem der Laufzettel an das Prüfungsamt zurückgegangen ist, werden die Daten auch im Online-Portal viaCampus erfasst und das Abgabedatum ist dort einsehbar.

 

Wie lang darf die Masterarbeit sein?

Die Masterarbeit hat in der Regel einen Umfang von 80 Seiten.

 

Ich kann die Masterarbeit nicht fristgerecht abliefern. Was kann ich machen?

Im Einzelfall kann auf begründeten der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungszeit verlängern. Der Antrag ist über das Prüfungsamt zu stellen. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest beizufügen. Die Bearbeitungszeit wird i.d.R. um die Zeit der Krankschreibung verlängert.

 

Wo reicht man die Masterarbeit ein?

Die Abschlussarbeit ist fristgemäß in zwei gebundenen Exemplaren sowie einer digitalen Version beim Prüfungsamt oder am Service-Point abzuliefern (Sprechstunden- und Öffnungszeiten beachten!). Wenn der Abgabetag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, muss die Arbeit am Werktag davor abgegeben werden. Wenn die Arbeit mit der Post geschickt wird, gilt das Eingangsdatum der Uni (nicht das Abgangsdatum oder der Poststempel). Die digitale Version der Arbeit muss fristgerecht im Moodle-Kurs „Einreichen der Abschlussarbeit - Kulturwissenschaftliche Fakultät“ hochgeladen werden.

 

Wie melde ich mich zur mündlichen Prüfung an?

Voraussetzung für das Ablegen der mündlichen Abschlussprüfung ist eine mind. mit der Note 4,0 bewertete Masterarbeit und der erfolgreiche Abschluss von allen erforderlichen 90 ECTS. Den Termin für die mündliche Prüfung legt man in Absprache mit den beiden Prüfer*innen fest – hierzu sollten diese möglichst frühzeitig kontaktiert werden, da die Terminfindung gerade in der vorlesungsfreien Zeit nicht immer einfach ist. In der Regel liegt der Termin mindestens sechs Wochen nach der Abgabe der Masterarbeit.

 

Wie sieht die mündliche Prüfung aus?

Die mündliche Abschlussprüfung besteht aus zwei Prüfungsthemen, die in Absprache mit den Prüfern*innen selbst gewählt werden können. Davon kann ein Prüfungsteil die Verteidigung der Masterarbeit sein. Die Prüfungsteile dauern jeweils ca. 30 Minuten, insgesamt soll die mündliche Abschlussprüfung 60 Minuten nicht überschreiten. Es ist sinnvoll, vor der mündlichen Prüfung mit den Prüfer*innen den Ablauf der Prüfung abzusprechen. Manche verlangen ein Gliederungs- oder Thesenpapier, das die vorbereiteten Schwerpunkte enthält, das Prüfungsthema strukturiert und die Literatur angibt, welche Grundlage der Vorbereitung war.

 

Wie setzt sich meine Gesamtnote zusammen?

Die Gesamtnote errechnet sich aus dem nach ECTS gewichteten Notendurchschnitt der studienbegleitenden Leistungsnachweise, der Note der Masterarbeit und der Note der mündlichen Abschlussprüfung. Die Gesamtnote wird wie folgt berechnet:

  • 50% studienbegleitende Leistungsnachweise (Module 1 - 7)
  • 40% Masterarbeit
  • 10% mündliche Abschlussprüfung

Wie können Lehrveranstaltungen angerechnet werden, die nicht an der Viadrina besucht wurden?

Die Anerkennung auswärtiger Leistungen ist generell möglich, insbesondere bei Lehrveranstaltungen, die an der Viadrina in dieser Form nicht angeboten werden, aber dem Profil und den Zielen des MASS entsprechen. Für die Anerkennung ist der Prüfungsausschuss zuständig. Bitte nutzen Sie dieses Antragsformular.

 

Ich habe in einem anderen Masterstudiengang an der Viadrina ein Seminar besucht. Ist es möglich, sich dieses für mein MASS-Studium anerkennen zu lassen?

Ja, im Optionsmodul können Wahlmodule aus anderen Master-Programmen der Kuwi-Fakultät als eine Option gewählt werden. Dann müssen aber mindestens 12 ECTS in diesem Modul eingebracht werden.

 

Ich habe Kurse an einer anderen Uni besucht und dabei eine andere Punktzahl als die üblichen 3, 6 oder 9 ECTS erhalten. Wie werden diese Punkte angerechnet?

Grundsätzlich können Leistungen nur mit 3, 6 oder 9 ECTS angerechnet werden. Ist der extern absolvierte Kurs inhaltlich anrechenbar, werden die ECTS Punkte in der Regel entsprechend des Punktesystems der Viadrina abgerundet, wobei jedoch die Art des Leistungsnachweises berücksichtigt wird. Für die Anerkennung ist der Prüfungsausschuss zuständig.

Werden die Leistungen angerechnet, die man während eines Auslandssemesters an einer Hochschule (auch ohne Kooperation mit der Viadrina) erbringt?

Ja, sie können angerechnet werden. Dazu sollte eine vorherige Absprache mit dem Prüfungsausschuss erfolgen.

Bewerben & Einschreiben

Fachliche Voraussetzungen

Das Masterstudium setzt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Umfang von mind. 180 ECTS-Credits voraus, in dem
Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtumfang von 30 ECTS-Credits mit einschlägigem sozialwissenschaftlichen Bezug (z.B. Sozial-und Kulturanthropologie, Wirtschafts- und Sozialgeographie, Soziologie, Politologie) nachgewiesen wurden. Der Nachweis über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss ist durch Vorlage einer amtlich beglaubigten Kopie desselben zu erbringen.

Bitte beachten Sie: Zur Einschätzung der Einschlägigkeit der 30 ECTS reichen Sie bitte ein Transcript of Records (von Ihrer Hochschule bestätigt) ein.

 

Sprachliche Voraussetzungen

Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die die Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums den Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß DSH-Prüfungsordnung des Sprachenzentrums der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) vorlegen.

Darüber hinaus wird für die erfolgreiche Absolvierung des Studiums sowie zur Rezeption und Diskussion der einschlägigen Fachliteratur die Studierfähigkeit in englischer Sprache vorausgesetzt. Aus diesem Grund werden bei allen Studierenden Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau von UNIcert II bzw. B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) vorausgesetzt.

Als Äquivalente zum UNIcert II in Englisch werden offizielle Sprachzertifikate (z.B. TOEFL, IELTS, Cambridge) oder Zertifikate universitärer Sprachzentren sowie die explizite Ausweisung von B2 in Englisch auf dem Bachelorzeugnis anerkannt. Über die Anerkennung von Sprachnachweisen anderer Art entscheidet die Studiengangsleitung.

 

Zusätzliche Sprachvoraussetzungen für das Double Degree mit der Universität Paris 8

Bei Studierenden des Double Degree werden neben den Kenntnissen in Englisch auch Kennntnisse in Französisch auf dem Niveau von B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (UNIcert II oder Äquivalent) vorausgesetzt.

Als Äquivalent zum UNIcert II in Französisch werden offizielle Sprachzertifikate (DELF B2) oder Zertifikate universitärer Sprachzentren sowie die explizite Ausweisung von B2 in Französisch auf dem Bachelorzeugnis anerkannt. Über die Anerkennung von Sprachnachweisen anderer Art entscheidet die Studiengangsleitung.

 

Bitte beachten Sie:

  • Sprachnachweise müssen spätstens zur Einschreibung vorgelegt werden.
  • Als Sprachnachweise nicht anerkannt werden Abiturzeugnisse, DAAD-Sprachzeugnisse und Volkshochschulkurse sowie -zertifikate.

 

Deutsche und Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer*innen) nehmen die Einschreibung zunächst online vom 1. Juni bis 15. September (für das Wintersemester) bzw. 1. Dezember bis 15. März (für das Sommersemester) vor:

https://viacampus.europa-uni.de

Reichen Sie danach folgende Unterlagen bis zum 20. September (für das Wintersemester) bzw. 20. März (für das Sommersemester) beim Zulassungsamt der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) ein:

  • den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Einschreibung (nach Abschluss Ihrer Online-Immatrikulation auf viaCampus verfügbar),
  • den Sprachnachweis über B2 in Englisch (UNIcert II oder Äquivalent),
  • ein Transcript of Records zur Einschätzung der Einschlägigkeit des (bevorstehenden) Hochschulabschlusses,
  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusses bzw. eine Bescheinigung Ihres bisherigen Prüfungsamtes, dass alle Studienleistungen vorgelegt wurden. Eine Bewertung aller Leistungen ist zur Einschreibung nicht notwendig. Reichen Sie in diesem Fall folgendes Formular ein: Bestätigung der erbrachten Bachelorleistungen zur Einschreibung. Das Bachelorzeugnis muss bis zum Ende des ersten Fachsemesters im Immatrikulationsamt vorgelegt werden.
  • einen Krankenversicherungsnachweis*,
  • einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag, Größe DIN A4, für die Zusendung des Studierendenausweises (Chipkarte) und Ihrer eingereichten Unterlagen,
  • Studienbescheinigungen deutscher Hochschulen, denen Ihre bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester zu entnehmen sind,
  • eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten deutschen Hochschule,
  • einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages (z.B. Ausdruck der Online-Transaktion),
  • eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl.

 

*Hinweise zur studentischen Krankenversicherung

Für die Immatrikulation ist der Nachweis über den Versicherungsstatus – entweder gesetzlich versichert oder befreit von der gesetzlichen Versicherungspflicht – erforderlich. Dazu kontaktieren Sie eine gesetzliche Krankenkasse und lassen sich dort entweder versichern (z.B. studentisch) oder befreien, sodass Ihr Versicherungsstatus an die Europa-Universität elektronisch gemeldet werden kann. Die Chipkarte oder eine Papierbescheinigung genügen nicht.

Für die Meldung des Versicherungsstatus benötigen die Krankenkassen ggf. die Absendernummer der Europa-Universität: H0001747.

Studierende,

  • ab 30 Jahren
  • in Weiterbildungsstudiengängen
  • die sich für eine Promotion einschreiben
  • am College eingeschrieben werden

erhalten keinen Studierendentarif. Sie können sich freiwillig zum regulären Tarif versichern. Für diese Studierenden entfällt der elektronische Krankenversicherungsnachweis.

Bitte bewerben Sie sich online in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Juli (zum Wintersemester) bzw. vom 1. Dezember bis 15. Januar (für das Sommersemester) unter: https://viacampus.europa-uni.de/

und senden Sie Ihre Unterlagen bis zum 15. Juli (für das Wintersemester) bzw. 15. Januar (für das Sommersemester) an die Europa-Universität Viadrina. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.europa-uni.de/de/internationales/Students/Incomings/Applying/Master/index.html


Alle Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

Kontakt

Prof. Dr. Stephan Lanz

Studiengangskoordination, Fachstudienberatung und Ansprechperson für den Prüfungsausschuss

Sprechzeiten

Mittwoch 16-17 Uhr (in der Vorlesungszeit)

Bitte beachten Sie auch die FAQ zum Studiengang sowie die Studien- und Prüfungsordnung.