Recht und Politik│Politik und Recht (LL.B.│B.A.)

Das Studium

Der Bachelorstudiengang „Recht und Politik│Politik und Recht“ führt in die Grundlagen der recht­lichen und politischen Ordnung moderner Staaten und Gesellschaften sowie internationaler Organisationen wie der Europäischen Union und des inter­natio­nalen Rechts ein. Er kombiniert Rechts- und Politik­wissenschaften und ver­bin­det sie mit Lehrangeboten aus den Kultur­wissen­schaften.

Der Studiengang macht Sie mit den Grundzügen des deutschen, des euro­päi­schen und des internationalen Rechts vertraut. Sie werden mit uns die Politiken der Europäischen Union analysieren, die Entstehung und Funktionsweise der Demokratie verstehen und wichtige Konflikte der internationalen Politik unter­suchen. 

Primäres Ziel der Ausbildung ist die Aneignung geeigneter Methoden, die zum Erkennen, Formulieren und wissenschaftlichen Bearbeiten relevanter juris­ti­scher, politik- und kulturwissenschaftlicher Fragen und Problemstellungen be­fähi­gen.

Der Studiengang kann in zwei Studien­varianten studiert werden. Die Variante Recht und Poli­tik legt den Schwerpunkt auf juris­tische, die Variante Politik und Recht auf kulturwissenschaftliche, insbe­sondere poli­to­lo­gische und sozialwissen­schaftliche Inhalte. Je nach gewählter Studienvariante erwerben Sie den akademischen Grad „Bachelor of Laws“ (LL.B.) oder „Bachelor of Arts“ (B.A.).

 

Fremdsprachen, Praxis und freiwilliger Auslandsaufenthalt

Im international ausgerichteten Studiengang Recht und Politik│Politik und Recht ist die Fremdsprachenausbildung ein inte­graler Be­stand­­teil des Studienprogramms. Alle Studierenden erwerben im Rahmen des Studiums Englischkenntnisse auf dem Niveau von UNIcert II (B2). Darüber hinaus haben Sie die Wahl, ihre Englischkenntnisse fachlich zu vertiefen (UNIcert III bzw. C1) oder eine weitere Fremdsprache zu erlernen (Niveau UNIcert I bzw. B1).

Wenn Sie ihr Studium noch internationaler gestalten und Ihre Fremd­spra­chenkenntnisse verbessern möchten, ermöglichen wir Ihnen im Studiengan ... einen freiwilligen Auslandsaufenthalt. Diesen können Sie als Auslandspraktikum oder Auslandssemester an einer von über 200 Partneruniversitäten der Viadrina verbringen. Die Abteilung für Internationale Angelegenheiten unterstützt Sie gern bei der Planung eines Auslandsstudiums.

Zur Vorbereitung auf die berufliche Praxis ist im Studiengang ein mindestens 4-wöchiges Pflichtpraktikum vorgesehen. Kompetente Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikumsplatz, egal ob im In- oder Ausland, erhalten Sie durch das Career Center der Viadrina. Darüber hinaus haben Sie in vielen anderen praxisbezogenen Lehrveranstaltungen die Möglichkeit, ihre praxisbezogene Kompetenzen zu stärken und weitere Schlüsselqualifikationen zu erwerben.

 

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Qualifikationen und Berufsperspektiven

Der Abschluss im Studiengang Recht und Politik│Politik und Recht bereitet Sie insbesondere auf Tätigkeiten in der politischen Bildungsarbeit, der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie im Journalismus vor.

In Verbindung mit einem anschließenden Masterabschluss, z. B. European Studies an der Europa-Universität Viadrina, eröffnen sich Ihnen zudem Perspektiven im Auswärtigen Amt, in politischen Stiftungen und Verbänden oder als Referent*innen in Parteien und Parlamenten.

Studieninhalte

Die Regelstudienzeit beträgt 6 Fachsemester und der Studienumfang 180 ECTS-Credits.

Der Bachelorstudiengang Recht und Politik│Politik und Recht gliedert sich inhaltlich in:

  • die juristische Grundlagenausbildung (15 ECTS-Credits)
  • die sozialwissenschaftliche Grundlagenausbildung (15 ECTS-Credits)
  • die Schwerpunktbildung (96 ECTS-Credits)
  • die außerfachlichen und überfachlichen Qualifikationen einschließlich der Fremd­sprachen­aus­bil­dung (42 ECTS-Credits) und
  • die Bachelorprüfung (Bachelorarbeit und mündliche Prüfung) (12 ECTS-Credits).

Abgeleitet aus dem Profil der Viadrina wurde der Studiengang konsequent in­ter­disziplinär ausgestaltet, d.h. fast alle Module beinhalten sowohl juristische als auch kulturwissenschaftliche und hier insbesondere politik- und sozialwissenschaftliche Lehrveranstaltungen.

Je nach gewählter Studienvariane wird Studierenden, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2021/2022 aufnehmen, nach erfolgreichem Abschluss der Titel „Bachelor of Laws“ (LL.B.) oder „Bachelor of Arts” (B.A.) verliehen. Für Studierende, die ihr Studium davor aufgenommen haben, gelten die Übergangsbestimmungen (gemäß § 16 der Studien- und Prüfungsordnung vom 13.01.2021).

In den ersten beiden Semestern sind die juristische und die sozial­wissen­schaftliche Grundlagenausbildung zu absolvieren.

Sie werden die in den Studiengang einführende Vor­le­sung "Recht und Politik im historischen Kontext" besuchen sowie in einer juristischen Vor­les­un­g Kenntnisse im Staatsorganisationsrecht erwerben. Zudem er­hal­ten Sie eine Ein­füh­rung in die so­zial­­wis­sen­schaft­liche Methodenlehre, er­­wer­­ben einen Leis­tungs­nach­weis in einem Grund­lagen­fach (z.B.Euro­päi­sche Rechts­­ge­schich­te) so­wie praxis­re­le­van­te Fer­tig­­kei­ten und ver­voll­­komm­­nen Ihre Eng­lisch­kennt­nisse.

Der inhaltliche Schwerpunkt des Studiums liegt darin, das Verhältnis von Recht und Politik in vier Bezugsrahmen zu untersuchen: national, euro­pä­isch, inter­national und transnational (2. bis 4. Fachsemester).

Im Modul "Recht und Politik im nationalen Kontext" beschäftigen Sie sich in einer juristischen Vorlesung eingehend mit den im Grundgesetz ver­an­ker­ten Grundrechten. Darüber hinaus lernen Sie, Regierungs­sys­teme und Re­gie­rungs­praxis wissenschaftlich zu be­schrei­ben und zu ver­glei­chen.

Das Modul "Recht und Politik im europäischen Kontext" beinhaltet eine juris­tische Vorlesung zum Europarecht. Darin beschäftigen Sie sich mit dem Recht der Europäischen Union. Darüber hinaus besuchen Sie eine weitere Lehr­ver­an­staltung zum Regieren im EU-System.

Im Modul "Recht und Politik im internationalen Kontext" steht die Be‏­schäf­tigung mit dem Völkerrecht und den inter­nationalen Beziehungen zwi­schen den einzelnen Staaten sowie Staaten und der EU als supra­na­tio­na­lem Mehr­ebe­nen­system im Vor­der­grund.

Zum Modul "Recht und Politik im transnationalen Kontext" gehört der in­ter­nationale Menschenrechtsschutz sowie eine frei wählbare Lehrveranstaltung zu den Themenfeldern Migration, Öffentlichkeit und Medien.

Mindestens zwei der vier Schwerpunkte sind im letzten Drittel des Stu­diums (5. bis 6. Fachsemester) zu vertiefen. Sie können hier aus dem ver­öffent­lich­ten Lehr­angebot für die einzelnen Schwerpunkte ins­ge­samt Lehr­­ver­an­stal­tun­gen im Umfang von 36 ECTS-Credits wählen.

In der Studienvariante Recht und Politik müssen 21 ECTS-Credits an der Juristischen und 15 ECTS-Credits an der Kulturwissenschaftlichen Fa­kul­tät erworben werden. In der Studienvariante Politik und Recht sind 24 ECTS-Credits an der Kulturwissenschaftlichen und 12 ECTS-Credits an der Juris­ti­schen Fakultät zu erbringen.

Das Studium schließt mit einer Bachelorarbeit und einem Abschluss­kolloquium ab.

Unsere Musterstudienverlaufspläne sollen Ihnen den Studienverlauf in den beiden Studienvarianten ebenso ver­an­schau­lichen wie das Schema zum Studienablauf, das Ihnen das Bachelor­studium überblicksartig darstellt. Sie können aber auch schon vorab gern einmal in den Modulkatalog schauen.

Studienvariante Recht und Politik (pdf)

BA-RP-Musterstudienverlaufsplan-LLB ©EUV - Dekanat

Studienvariante Politik und Recht (pdf)

BA-PR-Musterstudienverlaufsplan-BA ©EUV - Dekanat

Die Details finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung.

I. Grundlagen (1. - 2. Semester)
I.1. Juristische Grundlagen I.2. Sozialwissenschaftliche Grundlagen

 

II. Schwerpunkte: Recht und Politik im ... (2. - 4. Semester)
II.1. ... nationalen Kontext II.2. ... europäischen Kontext
II.3. ... internationalen Kontext II.4. ... transnationalen Kontext

 

III. Individuelle Vertiefungen (5. - 6. Semester)
In mindestens zwei Schwerpunkten aus II.

 

IV. Außer- und überfachliche Qualifikationen (studienbegleitend)
IV.1.
UNIcert II (B2)
in Englisch
IV.2.
UNIcert I (B1)
in einer zweiten Fremd­sprache oder
UNIcert III (C1)
in Englisch
IV.3.
Praxisrelevante Fertigkeiten:
Praktikum und Schlüssel­qualifikationen

 

BA-Abschluss (6. Semester)
Schriftliche Bachelorarbeit Abschlusskolloquium

 

Prüfungsausschuss

Bitte kontaktieren Sie bei Fragen gern die Fachstudienberatung, bevor Sie einen Antrag einreichen.

Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

Um in die Studien- und Prüfungsordnung vom 13.01.2021 zu wechseln, reichen Sie bitte die Erklärung zur Fortführung des Studiums nach der Studien- und Prüfungsordnung in der Neufassung vom 13.01.2021 beim Prüfungsamt ein.

Auswärtige Studienleistungen (Inland)

Um sich vorherige Studienleistungen im Bachelor Recht und Politik│Politik und Recht anerkennen zu lassen, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und reichen dieses beim Dekanat der Juristischen Fakultät ein.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erfolgt die Weitergabe der anerkannten Leistungen ans Prüfungsamt zur Eintragung in viaCampus direkt durch den Prüfungsausschuss.

 

Auswärtiger Studienleistungen aus dem Auslandssemester

Die Anerkennung auswärtiger Studienleistungen erfolgt über die Abteilung für Internationale Angelegenheiten (Katja Herzel).

Die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist möglich, wenn Sie in Ihrem vorherigen Studium, z. B. an einer anderen Universität oder in einem anderen Studiengang an der Viadrina, mindestens 30 ECTS (dann 2. Fachsemester) erworben haben, die im Bachelor Recht und Politik│Politik und Recht anerkannt werden können.

Bitte reichen Sie parallel zur Einschreibung den Antrag auf Einstufung und Anerkennung externer Studienleistungen im Dekanat der Juristischen Fakultät ein und fügen dem Antrag ein Transcript of Records o. ä. bei.

 

Das Formular für den Antrag auf Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen gem. § 19 Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) reichen Sie bitte im Dekanat der Juristischen Fakultät ein.

Anmeldung der Bachelor-Arbeit

Sie können Ihre Bachelor-Arbeit anmelden, wenn Sie mindestens 75 % der für den Studienabschluss erforderlichen ECTS (abzüglich der Leistungspunkte für die Abschlussarbeit und für das Abschlusskolloquium) erbracht haben, also insgesamt 126 ECTS.

Das Antragsformular zur Anmeldung der Abschlussprüfung reichen Sie beim Sekretariat des Prüfungsausschusses ein.

Den „Laufzettel“, in dem u.a. das Thema, die Gutachter*innen und der „Tag der Themenausgabe“, ab dem die Bearbeitungszeit für Ihre Bachelor-Arbeit beginnt, benannt werden, erhalten Sie beim Prüfungsamt. Den ausgefüllten Laufzettel reichen Sie beim Sekretariat des Prüfungsausschusses ein.

 

Weitere Anliegen

  • Für die folgenden Anliegen reichen sie bitte einen formlosen Antrag beim Sekretariat des Prüfungsausschusses ein:
  • Externe*r Erst- bzw. Zweitgutachter*in der Bachelorarbeit (Hinweis: Die Genehmigung muss vor der Abgabe des Laufzettels eingeholt und diesem in Kopie beigefügt werden.)
  • Verspätete Abgabe der Bachelorarbeit (Bitte benennen Sie im Antrag den neuen Abgabetermin und begründen kurz die Verzögerung. Im Krankheitsfall ist dem unbedingt ein ärztliches Attest beizufügen. Hinweis: Das Abgabedatum Ihrer Bachelor-Arbeit ist in viaCampus unter „Info über angemeldete Prüfungen“ einsehbar.
  • Änderung der Prüfer*innen
  • Änderung des Titels der Bachelorarbeit (Bitte geben Sie im Antraf den alten und den neuen Titel an. Dem Antrag ist eine schriftliche Einverständniserklärungbeider Gutachter*innen beizufügen.)

 

 

 

Das Formular für den Antrag auf Verlängerung der Be­ar­bei­tungs­zeit der Abschlussarbeit im Fall von Prüfungsunfähigkeit reichen Sie bitte im Dekanat der Juristischen Fakultät ein.

Das Formular für den Antrag auf digitale Durchführung des Abschlusskolloquiums reichen Sie bitte im Dekanat der Juristischen Fakultät ein.

Den Antrag auf Ausstellung des Abschlusszeugnisses und der Urkunde richten Sie bitte ans Prüfungsamt. Nutzen Sie dabei das Antragformular gemäß der für Sie einschlägigen Studien- und Prüfungsordnung SPO):

Bitte beachten Sie, dass Praktika grundsätzlich vom Career Center anerkannt werden. Dort finden Sie auch die Praktikumsrichtlinie für Ihren Studiengang.

Für Anliegen, die hier nicht aufgeführt sind und die eine Genehmigung des Prüfungsausschusses erfordern, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss (einzureichen im Dekanat der Juristischen Fakultät). Geben Sie im Antrag neben Ihrem Anliegen und einer Begründung bitte unbedingt Name, Matrikelnummer, Fachsemester an.

Hier finden Sie eine Übersicht der Beschlüsse und Auslegungsbeschlüsse des Prüfungsausschusses zur Studien- und Prüfungsordnung.

Bewerben & Einschreiben

Studienbewerber*innen benötigen eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife o.ä. einer deutschen Schule oder einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Schul­abschluss.

Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, müssen zusätzlich einen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse durch die erfolgreich bestandene Deut­sche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studien­be­wer­ber (DSH) oder einen äquivalenten Test erbringen.

Einschreibungen für das 1. Fachsemester sind nur zum Wintersemester möglich.

Deutsche und Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer*innen) schreiben sich in der Zeit vom 1. Juni bis 15. September über das Online-Portal viaCampus ein.

Anschließend senden Sie bis zum 20. September folgende Unterlagen an die Europa-Universität Viadrina:

  • den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Einschreibung (nach Abschluss Ihrer Online-Immatrikulation auf viaCampus verfügbar),
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung,
  • einen Krankenversicherungsnachweis*,
  • einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag, Größe DIN A4, für die Zusendung des Studierendenausweises (Chipkarte) und Ihrer eingereichten Unterlagen,
  • ggf. Studienbescheinigungen deutscher Hochschulen, denen Ihre bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester zu entnehmen sind,
  • ggf. eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten deutschen Hochschule,
  • einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages (z.B. Ausdruck der Online-Transaktion),
  • eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl.

Als beruflich Qualifizierte/r ohne Abitur reichen Sie bitte als Hochschulzugangsberechtigung folgende Unterlagen ein:

  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusses der Sekundarstufe und
  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der für das beabsichtigte Studium geeigneten abgeschlossenen Berufsausbildung und
  • Arbeitszeugnisse zum Nachweis der erforderlichen Berufserfahrung (mindestens zwei Jahre)

Bitte bewerben Sie sich vom 1. Juni bis 15. Juli (für das Wintersemester) und vom 1. Dezember bis 15. Januar (für das Sommersemester) bei uni-assist e.V. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.europa-uni.de/de/internationales/Students/Incomings/Applying/Bachelor/index.html


Alle einzureichenden Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

Deutsche und Bildungsinländer*innen schreiben sich für alle höheren Fachsemester in der Zeit vom 1. Juni bis 15. September (für das Wintersemester) bzw. vom 1. Dezember bis 15. März (für das Sommersemester) online unter viaCampus ein.

Anschließend senden Sie bis zum 20. September (für das Wintersemester) bzw. bis zum 20. März (für das Sommersemester) folgende Unterlagen an die Europa-Universität Viadrina:

  • den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Einschreibung (nach Abschluss Ihrer Online-Immatrikulation auf viaCampus verfügbar),
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung,
  • einen Krankenversicherungsnachweis*,
  • einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag, Größe DIN A4, für die Zusendung des Studierendenausweises (Chipkarte) und Ihrer eingereichten Unterlagen,
  • Studienbescheinigungen deutscher Hochschulen, denen Ihre bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester zu entnehmen sind,
  • eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten deutschen Hochschule (nicht erforderlich bei vorherigem Studium in Berlin oder Brandenburg bzw. sofern Sie zuvor nicht im Bereich des Grundgesetzes studiert haben),
  • einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages (z.B. Ausdruck der Online-Transaktion),
  • eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl.
  • die Bestätigung der Einstufung in ein höheres Fachsemester durch den zuständigen Prüfungsausschuss.

*Hinweise zur studentischen Krankenversicherung

Für die Immatrikulation ist der Nachweis über den Versicherungsstatus – entweder gesetzlich versichert oder befreit von der gesetzlichen Versicherungspflicht – erforderlich. Dazu kontaktieren Sie eine gesetzliche Krankenkasse und lassen sich dort entweder versichern (z.B. studentisch) oder befreien, sodass Ihr Versicherungsstatus an die Europa-Universität elektronisch gemeldet werden kann. Die Chipkarte oder eine Papierbescheinigung genügen nicht.

Für die Meldung des Versicherungsstatus benötigen die Krankenkassen ggf. die Absendernummer der Europa-Universität: H0001747.

Studierende,

  • ab 30 Jahren
  • in Weiterbildungsstudiengängen
  • die sich für eine Promotion einschreiben
  • am College eingeschrieben werden

erhalten keinen Studierendentarif. Sie können sich freiwillig zum regulären Tarif versichern. Für diese Studierenden entfällt der elektronische Krankenversicherungsnachweis.


Alle einzureichenden Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

Kontakt

Michaela Ignatius

Studienfachberatung (Juristische Fakultät)

Sprechzeiten

Persönlich vor Ort:
Mo., 13 - 14 Uhr
Do., 13 - 14 Uhr

Telefonisch:
Do., 14 - 15 Uhr

Anträge, Be­schei­de o.ä. kön­nen Sie auch außer­halb der Sprech­zei­ten nach vorherige Anmeldung bei der De­ka‏nats­sekre­tärin, Ricarda Kotlow (HG 124) ab­ge­ben bzw. ab­holen.

Sönke Matthiessen

Studienfachberatung (Kulturwissenschaftliche Fakultät)

Sprechzeiten

Offene Sprechstunde: Donnerstag, 14:00 - 16:00 Uhr
Individuell: nach Vereinbarung