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BEWERBUNG

Einschreibung zum I. Studienjahr an der AMU:
Die Einschreibung zum I. Studienjahr geschieht nach Einreichen der von der AMU geforderten Dokumente bis zum Erreichen des Limits der Studienplätze. Von den Kandidaten werden Polnischkenntnisse auf dem Niveau A1 gefordert.
Der Kandidat ist verpflichtet, im System der Internetbewerbung https://rekrutacja.amu.edu.pl/kierunki-studiow/studia-o-polsce-slubice,485
bis zum 21.08.2023 folgende erforderliche Dokumente vollständig einzureichen:

  • eine Datei mit Foto des Kandidaten (zur Erstellung eines Personalbogens);
  • eine Kopie des Reifezeugnisses;
  • eine beglaubigte Kopie des ausländischen Dokuments, das zur Aufnahme eines Hochschulstudiums im Herausgeberland berechtigt (es muss beglaubigt oder mit einer Apostille versehen sein);
  • eine Kopie der Übersetzung dieses Dokuments ins Polnische, erstellt von einem in die Übersetzerliste des Justizministeriums der Republik Polen eingetragenen vereidigten Übersetzers, oder beglaubigt vom Konsul der Republik Polen, der in dem Land sein Amt ausübt, in welchem dieses Dokument ausgestellt wurde;
  • die Kopie einer Bescheidung des ausländischen Zeugnisses, dem polnischen Abiturzeugnis gleichwertig, herausgegeben von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde – falls das ausländische Zeugnis nicht de jure oder anhand eines internationalen Abkommens als Dokument anerkannt ist, welches die Person dazu berechtigt, einen Studiengang an einer Universität in Polen aufzunehmen;
  • die Kopie eines Dokuments, das Ausländern die Berechtigung zur unentgeltlichen Aufnahme des Studiengangs bestätigt; bei Minderjährigen die Kopie der Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters.

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